1. Leistungen:
Jeder Leistungsumfang ist der jeweiligen Bestätigung des Auftrages zu
entnehmen. Bei der Durchführung von Veranstaltungen behält sich die LIW Event
GmbH Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen vor, die nach
Vertragsabschluss notwendig werden und die von der LIW Event GmbH nicht wider
Treu und Glauben herbeigeführt werden, soweit diese Änderungen oder
Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Veranstaltung
nicht beeinträchtigen. Nebenabreden und Änderungen der im jeweiligen Angebot
aufgeführten Leistungen und Kosten durch Wünsche des Auftraggebers bedürfen der
schriftlichen Bestätigung durch die LIW Event GmbH.
2. Abschluß des Veranstaltungsvertrages:
Mit der Auftragsbetätigung/Anmeldung, die schriftlich, mündlich oder
fernmündlich geschieht bietet der Kunde der Firma LIW Event GmbH den Abschluss
eines Vertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch LIW
Event GmbH zustande und wird schriftlich bestätigt.
3. Haftungsbeschränkung:
Die Beteiligung der Veranstaltungsteilnehmer an Veranstaltungen der LIW Event
GmbH, erfolgt auf eigene Gefahr. Die Verantwortung trägt der einzelne
Teilnehmer für sich selbst. Eine Haftung unsererseits ist ausgeschlossen. Die
LIW Event GmbH haftet nicht für die Leistungserbringung in Zusammenhang mit
Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden. Dem Kunden
bleibt es nachgelassen, uns im Einzelfall die Entstehung eines geringen
Schadens nachzuweisen.
4. Haftung des Reiseteilnehmers bei Outdoortouren:
Der Mieter haftet für das Ihm ausgehändigte Outdoormaterial und Zubehör in
Hinsicht auf die notwendige Sorgfalt im Umgang und die zweckgerechte
Verwendung. Beschädigungen und Verlust der Sache gehen zu Lasten des Mieters.
Wehre dürfen bei Kanu- und Floßtouren ausdrücklich nicht befahren werden. Die
Nutzung unserer Materialien geschieht auf Mieter/Veranstaltungsteilnehmer
eigenes Risiko und Verantwortung. Das Tragen von Schwimmwesten ist Pflicht.
Nichtschwimmer dürfen nicht Kanu- bzw. Floß fahren.
5. Veranstaltungsablauf:
Die Veranstaltungsteilnahme ist nur für die in der Auftragsbestätigung
genannten Zielgruppe möglich. Extra-Absprachen erfordern eine vorherige
schriftlichen Bestätigung durch die LIW Event GmbH. Die Wartezeit die der/die
Referent(en)/ Trainer(in) am Veranstaltungstreffpunkt verweilt, beträgt ist
längstens 15 Minuten über die festgelegte Startzeit.
6. Mitwirkungspflicht:
Die Aufsichtspflicht verbleibt stets bei den Erziehungsberechtigten bzw. den
volljährigen Teilnehmern. Darüber hinausgehende Aufsichtspflichten über Kinder
und Jugendliche bedürfen der vorherigen Vereinbarung. LIW Event GmbH ist nur
verantwortlich für den Ablauf der in der Auftragsbestätigung vereinbarten Veranstaltung.
7. Bezahlung:
Nach Vertragsabschluß ist eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Vertragspreises
auf eines der Konten der LIW Event GmbH zu zahlen. Der Restbetrag ist bei
Rechnung wiederum auf eines der Konton der LIW Event GmbH zu überweisen. Bei
Nichteinhaltung einer Zahlungsfrist von 30 Tagen nach Vertragsabschluß ist die
LIW Event GmbH nicht mehr an den Vertrag gebunden. Die LIW Event GmbH kann als
Entschädigung eine Bearbeitungsgebühr verlangen. Die LIW Event GmbH ist
berechtigt, den ihr entstandenen Verzugsschaden geltend zu machen. Bei
Nichteinhaltung der Zahlungsfristen ist die LIW Event GmbH berechtigt die
Banküblichen Zinsen zu berechnen. Die gesetzlichen Vorschriften über den
Zahlungsverzug bleiben unberührt. Bei Angeboten mit Übernachtungs- und
Verpflegungsleistungen erkennt der Auftraggeber die Geschäftsbedingungen des
jeweiligen Beherbergungsbetriebes an.
8. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzperson:
Der Kunde kann
jederzeit vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der
Eingang der Rücktrittserklärung bei der LIW Event GmbH. Der Rücktritt muss
schriftlich erklärt werden. Tritt der Kunde vom Veranstaltungsvertrag zurück
oder tritt er die Reise nicht an, so kann die LIW Event GmbH. Ersatz verlangen.
Es entstehen je nach Eingang der Rücktrittserklärung folgende Gebühren in %:
bei mehr als 21 Tagen vor Beginn der Veranstaltung 25%
Ab 14 Tage vor Leistungsbeginn 50% vom Vertragspreis
Ab 07 Tage vor Leistungsbeginn den vollen Vertragspreis
Umbuchungen gelten nicht als Neuanmeldung, wenn Sie 7 Tage vor
Veranstaltungsbeginn schriftlich erfolgt sind. Der Kunde kann bis zu
Vertragsbeginn eine Ersatzperson für sich bestellen. Es bedarf dazu der
Mitteilung an die LIW Event GmbH. Dem Wechsel der Person kann widersprochen
werden, wenn die Ersatzperson den besonderen Anforderungen der Veranstaltung
nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften und behördliche Anordnungen
entgegenstehen.
9. Veranstaltungsausfall:
Sollte eine Veranstaltung der LIW Event GmbH aufgrund der nicht erreichten
Mindestteilnehmerzahl ausfallen, so werden die bereits angemeldeten Teilnehmer
einen Tag vor der eigentlichen Veranstaltungsdurchführung per E-Mail oder
telefonisch informiert. Evtl. geleistete Teilnahmegebühren werden innerhalb von
7 Tagen zurückerstattet.
10. Nutzungsrechte:
Die von der LIW Event GmbH angefertigten und vorgelegten Entwürfe, Ideen und
Konzeptionen sind geistiges Eigentum der LIW Event GmbH und dürfen ohne
ausdrückliche schriftliche Genehmigung nicht - auch nicht teilweise - genutzt
oder umgesetzt werden.
11. Anerkenntnis des Vertrages:
Der Kunde erkennt diese allgemeinen Geschäftsbedingungen mit seiner
Unterschrift auf der Auftragsbestätigung an. Bucht er fernmündlich, gilt die
Anerkennung spätestens mit Leistung der Anzahlung bzw. Antritt der
Veranstaltung oder des Mietverhältnisses.
12. Salvatorische Klausel:
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen ungültig
sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien
sind sich darüber einig, dass die unwirksame Bestimmung durch eine Vereinbarung
ersetzt werden muss, die nach Inhalt und Zweck der unwirksamen
Vertragsbestimmung entspricht.
13. Gerichtsstand ist Lohmar. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Stand:
27.01.2009









